Beitragsordnung
§ 1 Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für alle natürlichen Personen beträgt 35,00 €.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für alle juristischen Personen beträgt 100,00 €.
§ 2 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im 1. Quartal des laufenden Kalenderjahres fällig und
selbstständig und unaufgefordert vom Mitglied zu überweisen.
Im Jahr des Beitritts eines Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat nach dem
Beitritt fällig.
§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres
Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres
lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.
§ 4 Ausschluss bei Nichtzahlung
Alle Mitglieder werden zu Jahresbeginn vom Schatzmeister an die Jahresbeiträge erinnert.
Mitglieder welche bis Anfang März noch keine Beitragszahlung geleistet haben, werden vom Schatzmeister nochmals an ihren offenen Beitrag erinnert. Bei Nichtzahlung nach verstrichener Zahlungsfrist laut §2 der Beitragsordnung wird das Vereinsmitglied vom Verein ausgeschlossen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2022 nach einem Beschluss der Jahreshauptversammlung vom
23.10.2021 in Kraft.